In die private Krankenversicherung (PKV) dürfen Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Angestellte ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Für Beamte ist die PKV oft die beste Option. Für alle anderen lohnt sich der Wechsel in die Private nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Gesetzliche Krankenversicherungen bieten individuell unterschiedliche Zusatzleistungen. Hier finden Sie Orientierung und erfahren, worauf Versicherte Anspruch haben.
Wenn es um eine möglichst preisgünstige Absicherung im Krankheitsfall geht, können viele gesetzlich Versicherte auf die exklusive Behandlung durch einen leitenden Arzt verzichten. Doch wenn Ihnen die höchstmöglichen Leistungen wichtig sind, kann eine Zusatzversicherung zur Chefarztbehandlung sinnvoll sein.
Die Schwere Krankheitsvorsorge Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn bei Ihnen eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Das Geld gibt es auf einen Schlag, eine monatliche Rente bekommen Sie nicht. Meist muss die Erkrankung einen bestimmten Schweregrad erreicht haben, bevor die Versicherung zahlt.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Allerdings beträgt dieses maximal 70% des Nettolohns. Aus diesem Grund lohnt sich die Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer.
Ein Krankenhaustagegeld ist eine Geldleistung, die pro Tag mit dem Leistungsempfänger abgerechnet wird. Um ein solches Tagegeld erhalten zu können, ist die Deckung über eine Krankenhaustagegeldversicherung und der Nachweis für die Leistungspflicht notwendig.
Eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung für kurze Urlaubsreisen kostet für Singles nicht mehr als 10 Euro jährlich, für Familien etwa 20 Euro. Sind Sie länger als acht Wochen im Ausland, brauchen Sie einen speziellen Vertrag für Langzeit-Reisen. Der Beitrag richtet sich dann nach Alter, Reiseziel und -dauer.
Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dadurch verringern sie den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen.
Die Pflegeversicherung gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten.
Eine Pflegekostenversicherung ist eine Ergänzung zur sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Dabei übernimmt der Versicherer die anfallenden Pflegekosten direkt, meist jedoch nicht in vollem Umfang.
Die Pflegerentenversicherung ist mit der Pflegerente, im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung, eine der leistungsstärksten Pflegeversicherungen.
Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um private Absicherung des Pflegerisikos. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.
Während der gesamten Vertragsdauer zahlt der Staat Ihnen einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie von der Versicherung ein vertraglich vereinbartes Pflegegeld. Dafür müssen Sie nicht die tatsächlich entstandenen Pflegekosten nachweisen, sondern allein der Umstand der Pflegebedürftigkeit genügt.