Jeder Fahrzeughalter in Deutschland muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben – sonst wird das Auto nicht zugelassen. Der eigene Wagen ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht geschützt. Darum empfiehlt es sich bei vielen Autos, außerdem eine freiwillige Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Bei der Zulassung des Motorrads müssen Sie Ihren bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Möchten Sie zusätzlichen Schutz, können Sie um die Variante Teilkasko, die z.B. gegen Diebstahl oder Schäden bei Brand und Hagel schützt, oder Vollkasko erweitern.
Wer sein Boot regelmäßig und vielerorts nutzt, sollte eine Boots-Haftpflichtversicherung und eine Boots-Kaskoversicherung abschließen, um sich gegen Schäden am eigenen Boot und Haftungsansprüche Dritter abzusichern. Es gibt keine Bootsversicherung-Pflicht in Deutschland.
In der Luftfahrt ist eine Haftpflichtversicherung für die Drohne also absolute Pflicht. Eine solche Drohnen-Versicherung kommt dann für die Schäden auf, die die Drohne verursacht, ähnlich wie nach einem Autounfall.
Für Kleinkrafträder besteht keine Zulassungs- und Kfz-Kennzeichenpflicht. Sie sind daher auch steuerbefreit und müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Es muss lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, deren Gültigkeit anhand eines farbigen Versicherungskennzeichens kenntlich zu machen ist, das am Fahrzeug anzubringen ist.
Die Hausratversicherung zahlt immer, wenn ein Fahrrad bei einem Einbruch in Wohnung oder Keller gestohlen wird. Sie können zusätzlich vereinbaren, dass auch der Diebstahl auf der Straße versichert ist, sofern das Rad angeschlossen war. Das ist vor allem bei teuren Rädern sinnvoll.
Gewerblich genutzte LKWs sind tagtäglich unzähligen Risiken ausgesetzt. Deshalb ist es unerlässlich, für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Fahrern, die Ihren LKW oder Lieferwagen versichern möchten, empfehlen wir den Abschluss einer gewerblichen LKW-Versicherung – auch Lieferwagen-Versicherung genannt.
Muss ein Wohnwagen auch eine Haftpflichtversicherung haben? Ganz klar: Ja. Jedes Fahrzeug, das bei der Zulassungsstelle angemeldet werden soll, muss auch versichert werden, also auch der Wohnwagen – mindestens mit einer Haftpflicht, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Teil- und Vollkasko sind freiwillig, aber ratsam.
Anhängerversicherung für das Auto sind in der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs nicht automatisch mitversichert. Die Police ist Pflicht, ansonsten kann der Anhänger nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Wie beim Pkw kann man zwischen Haftpflicht- und Kaskotarifen wählen.
Betriebe mit vielen Fahrzeugen stellen besondere Ansprüche an die KFZ-Flottenversicherung. Das Konzept muss möglichst günstig sein, die Schadenfälle müssen schnell bearbeitet und reguliert werden und auch die zusätzlichen Serviceleistungen müssen zum Unternehmen passen.